Brände fester Stoffe, haupsächlich organischer Natur, die normalerweise unter Glutbildung verbrennen z.B. Holz, Papier, Stroh, Textilien, Kohle, Autoreifen
Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen z.B. Benzin, Benzol, Öle, Lacke, Teer, Äther, Alkohol, Stearin, Paraffin
Brände von Gasen z.B. Methan, Propan, Wasserstoff, Acetylen, Erdgas, Stadtgas
Brände von Metallen z.B. Aluminium, Magnesium, Lithium, Natrium, Kalium und deren Legierungen
Brände von Speiseölen und Speisefetten (siehe DIN V 14406-5)
Feuerlöscher müssen nach dem Brandeinsatz oder nach unbeabsichtigter Betätigung auf jeden Fall nach spätestens zwei Jahren z.B. durch den autorisierten Kundendienst instand gehalten und wieder einsatzbereit gemacht werden. Bei gewerblicher Nutzung ist die regelmäßige Instandhaltung nach spätestens zwei Jahren – auch bei Nichtverwendung – nach DIN 14406, Teil 4 vorgeschrieben.