Feuerlöscher



Wartung und Instandhaltung für
tragbare und fahrbare Feuerlöscher




Damit Feuerlöscher funktionstüchtig bleiben, sind regelmäßige technische Überprüfungen bzw. Wartungen notwendig. Der Feuerlöscher wird dabei auf eine ordnungsgemäße Funktionsweise getestet das bei Einsatz keine Gefahr für den Benutzer besteht.

Für den gewerblichen Bereich ist die Prüfung alle zwei Jahre zwingend vorgeschrieben, im privaten Bereich ist eine Prüfung aller zwei Jahre zwar nicht vorgeschrieben aber dennoch ratsam, damit der Löscher im Ernstfall einsatzbereit ist.

Die Prüfungsintervalle sind durch die Prüfvorschriften der Hersteller, der ASR A 2.2, der DIN 14 406 und EN 3 vorgegeben.


In Beförderungsmitteln wie z.B. Bussen, ist es Vorschrift die Feuerlöscher lt. StVO § 35 g innerhalb einer Frist von einem Jahr prüfen zu lassen. Für Gefahrguttransporte, zu denen auch gewerblich tätige mit einer im Auto befindlichen Gasflasche oder z.B. auch Taucher mit Sauerstoffflaschen gehören, beträgt der Prüfzeitraum der Feuerlöscher zwei Jahre.

Bei der Prüfung wird am Feuerlöscher eine Plakette aufgeklebt, auf der das Prüfdatum und der Name des Prüfers vermerkt ist. Die Feuerlöschprüfung sollte von einem Fachmann durchgeführt werden, für gewerbliche Bereiche muss dies durch eine ausgebildete befähigte Person durchgeführt werden.