Die Kampagne "Rauchwarnmelder retten Leben" ist seit dem Jahr 2000 für die Brandschutzaufklärung im privaten Wohnraum aktiv – mit der Unterstützung der Feuerwehren, Schornsteinfeger und Versicherungen bundesweit.
So hat sich allmählich das Bewusstsein der Bevölkerung und damit auch der politischen Entscheider dahingehend geändert, Rauchwarnmelder als wirkungsvolle Lebensretter wahrzunehmen.
Heute haben bereits 12 Bundesländer (Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, MecklenburgVorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, SachsenAnhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen) eine Rauchwarnmelderpflicht für private Wohnräume.
Allen Gesetzestexten zur Rauchwarnmelderpflicht liegt die Anwendungsnorm DIN 14676 zu Grunde.
„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut (oder angebracht) und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“
Das neue Qualitätskennzeichen „Q“ auf das bei kauf geachtet werden soll steht für: