Wussten Sie schon, dass 90% aller Todesfälle bei Bränden durch Rauch verursacht werden?
Nur 10 kg Schaumgummi verrauchen innerhalb einer Stunde etwa 25.000 Kubikmeter Luft. Entsprechend wird die regelmäßige Wartung und Instandhaltung von RWA-Anlagen im öffentlichen Recht vorgeschrieben.
Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.
Wartung
Nach Angaben des Herstellers, im Regelfall einmal im Jahr, müssen in regelmäßigen Zeitabständen
Natürliche Rauchabzüge (NRA) sowie ihre Betätigungs- und Steuerelemente, Öffnungsaggregate, Energiezuleitungen und ihr Zubehör auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft geprüft, gewartet und gegebenenfalls instandgesetzt werden. Wartungsarbeiten dürfen nur von zugelassenen Fachfirmen durchgeführt werden.
Bei besonders schmutz- oder staubbelasteten Betriebsstätten sollten die Wartungsintervalle entsprechend verringert werden. Beim Austausch von Verbrauchs- oder Ersatzteilen dürfen nur Originalteile verwendet werden. Die Prüfungen und Wartungen sind im Prüfbuch zu vermerken.