Eine Feststellanlage ist eine Einrichtung zum offen halten von Brandabschlüssen (z.B. Feuerschutztüren, Schiebetoren). Eine Feststellanlage dient dazu einzelne Brandabschnitte in Gebäuden im Falle eines Brandes rauchfrei zu halten.
Somit werden Fluchtwege rauchfrei gehalten und einen Übergriff des Feuers in den nächsten Brandabschnitt wird verhindert.
Eine Feststellanlage besteht aus:
Nach der Erstabnahme, die nach der Installation zu erfolgen hat, muss eine periodische Prüfung durchgeführt werden. Der Betreiber muss die Anlage ständig betriebsfähig halten und mindestens einmal im Monat auf einwandfreie Funktion prüfen.
Weiterhin ist er verpflichtet, die Anlage mindestens einmal im Jahr von einem Sachkundigen umfassend prüfen und warten zu lassen. Die Ergebnisse sind zu protokollieren und eventuelle Mängel umgehend zu beseitigen.
Die Wartung und Prüfung von Feststellanlagen unterliegt der DIN 14677 und der DIBt –Richtlinie.